Die drei Vertrauenspersonen des Volksbegehrens „Verkehrswende“ haben gestern beim Hessischen Staatsgerichtshof Beschwerde gegen den Beschluss der Landesregierung eingelegt, das Volksbegehren aus formalen Gründen zurückzuweisen. Zugleich hatten die Vertreterinnen und Vertreter des Volksbegehrens noch einmal ihre Bereitschaft betont, im Austausch mit der Landesregierung eine verfassungskonforme Neuformulierung der Initiative zu erarbeiten.
Dazu sagte heute der verkehrspolitische Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Tobias Eckert: „Nachdem die Landesregierung das Volksbegehren aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken gestoppt hat, hat der Grünen-Verkehrsminister Tarek Al-Wazir mehr als einmal angekündigt, das Gespräch mit der Initiative zu suchen, und sogar einen eigenen Gesetzentwurf in Aussicht gestellt. Offensichtlich aber ist hier bis zum heutigen Tage nichts geschehen.
Es wäre überaus misslich, wenn ausgerechnet ein Verkehrsminister von den Grünen in dieser wichtigen Angelegenheit, die breite Unterstützung in Hessen genießt, darauf setzen würde, dass sich das Volksbegehren durch Nichtstun von alleine erledigt.
Es wäre schlicht und einfach zu wenig auf der einen Seite den Gesetzesvorschlag als verfassungswidrig abzulehnen, auf der anderen Seite aber nicht selbst initiativ zu werden. Die Mobilität von morgen in Hessen wird nicht durch Aussitzen Realität werden, sondern nur durch Handeln.“