Gemeindevertretung beschließt Senkung der Grundsteuer B zum 01.01.2015 auf 340 %

Zur Teilfinanzierung des Breitbandausbaus in Wettenberg und im Sinne einer gerechten Kostenumlage auf alle Wettenberger Hausbesitzer und Nutzer beschloss die Gemeindevertretung vor zwei Jahren, die Grundsteuer B zum 01.01.2013 von 340 % auf 375 % anzuheben. Dabei hatte die Gemeindevertretung den Willen einer zeitlich begrenzten Anhebung der Grundsteuer B zum Ausdruck gebracht, die nach Mitfinanzierung und Abschluss des Breitbandausbaues wieder auf 340 % gesenkt werden sollte. Die Senkung war zum 01.01.2016 vorgesehen. Nach dem vom Land Hessen geplanten neuen kommunalen Finanzausgleich soll ab dem Jahr 2016 jedoch mit einem Mindeststeuersatz von 365 % gerechnet werden. Damit das Versprechen der gemeindlichen Gremien sicher eingelöst werden kann, hat die Gemeindevertretung am 18.12.2014 beschlossen, den Grundsteuer B-Hebesatz bereits zum 01.01.2015 wieder auf 340 % zu senken, obwohl die Mitfinanzierung des Breitbandausbaus noch nicht abgeschlossen ist.